Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder gleichwertig
- Abschlussprüfung als Gärtner oder einem landwirtschaftlichen Beruf
- Am 29.10.2008 ist die neue Meisterprüfungsverordnung in Kraft getreten. Somit werden nur noch 24 Monate Praxis
für die Zulassung zur Prüfung verlangt.
In Ausnahmefällen ist die Aufnahme auch bei kürzerer beruflicher Tätigkeit möglich. Ist die Anzahl an Bewerbern größer als die Kapazität der Schule, findet ein Auswahlverfahren statt, bei dem vornehmlich die Dauer der beruflichen Tätigkeit berücksichtigt wird.
Information zur Anmeldung
Der Aufnahmeantrag muss an die Schulleitung gerichtet werden. Diesem sind beizufügen:
- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder gleichwertiger Bildungsstand
- Zeugis der Abschlußprüfung im Beruf Gärtner mit Dezimalnote
- Lebenslauf mit lückenloser Schilderung des Bildungsweges und der ausgeübten Tätigkeiten
(Schulbesuche, Praxis, Prüfungen)
Meister- BAFöG
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Abschlußprüfung
- Einjähriger Fachschulbesuch
Der einjährige Fachschulbesuch wird durch die Prüfung zum Gärtnermeister abgeschlossen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Mit erfolgreich bestandener schriflicher Prüfung hat der Fachschüler neben dem Titel "Gärtnermeister" auch den Titel "Staatlich geprüfter Wirtschafter für den Gartenbau" erlangt.
- Kurzzeitklasse
Nach der verkürzten Ausbildungsdauer legen die Teilnehmer ebenso die Prüfung zum Gärtnermeister ab.
Zulassung und Abnahme der Meisterprüfung erfolgen durch das
Regierungspräsidium Karlsruhe.
Auf der Seite des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist die
Verordnung über die
Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin (vom 12. August 1997) als pdf
herunterladbar.