Information zur finanziellen Förderung der Fortbildungsangebote an der LVG- Heidelberg
Fortbildung und Zusatzqualifikationen sind unschätzbare Investition in die eigene Zukunft. Staatliche Förderungen helfen innovativen und leistungswilligen Nachwuchskräften die Finanzierung leichter zu bewältigen. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes während des Schulbesuches stehen zwei wesentliche staatliche Förderprogramme zur Verfügung:
Der Bildungskredit kann parallel zum Aufstiegs-BaföG gewährt werden. Die Gesamtsumme der Förderung wird grundsätzlich individuell berechnet. Die folgende Tabelle soll einen Überblick über die Art und Höhe der verschiedenen Förderungen geben.
Anträge müssen i. d. R. bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise bzw. kreisfreier Städten gestellt werden. In einigen Bundesländern sind jedoch auch andere Stellen zuständig. Adressen können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Es ist unbedingt zu empfehlen, dass die Anträge frühzeitig gestellt werden, d. h. 2 - 3 Monate vor Schulbeginn, denn die Förderungen werden grundsätzlich erst ab Antragsmonat gewährt. Rückwirkend werden somit keine Förderungen ausgezahlt.
Nicht zu vergessen sind die steuerlichen Vorteile bei der Einkommenssteuererklärung. Die Kosten der beruflichen Fortbildung können als Werbungskosten geltend gemacht werden und die Einkommenssteuerrückzahlung Ihres Finanzamtes dürfte für das Jahr des Schulbesuches demnach wesentlich höher ausfallen als sonst.