Düngeverordnung

Eine bedarfsgerechte Pflanzenernährung ist grundlegend, um pflanzliche Erzeugnisse in hoher und marktgerechter Qualität zu produzieren. Dafür müssen durch gezielte Düngegaben Spuren- und Hauptnährstoffe ausgebracht werden, sofern diese nicht im ausreichenden Umfang durch den Boden bereitgestellt werden. Gleichzeitig erfordert der Gewässerschutz die Einhaltung klarer Grundsätze bei der Düngung. Dabei bildet die Verordnung zur Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (Düngeverordnung) die Grundlage für eine umweltverträgliche sowie bedarfsgerechte Düngungspraxis und schützt Boden, Grund- und Oberflächengewässer. Die Düngeverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie der EU in deutsches Recht um.

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