Düngeverordnung
Eine bedarfsgerechte
Pflanzenernährung ist grundlegend, um pflanzliche Erzeugnisse in hoher und marktgerechter Qualität zu produzieren. Dafür
müssen durch gezielte Düngegaben Spuren- und Hauptnährstoffe ausgebracht werden, sofern diese nicht im ausreichenden Umfang
durch den Boden bereitgestellt werden. Gleichzeitig erfordert der Gewässerschutz die Einhaltung klarer Grundsätze bei der
Düngung. Dabei bildet die Verordnung zur Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln
(Düngeverordnung) die Grundlage für eine umweltverträgliche sowie bedarfsgerechte Düngungspraxis und schützt
Boden, Grund- und Oberflächengewässer. Die Düngeverordnung setzt die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und der
Nitratrichtlinie der EU in deutsches Recht um.